Eine Corporation ist die amerikanische Variante eine Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Höhe des Aktienkapitals wird dabei vom Gründer bestimmt, wobei dieses bei der Gründung jedoch nicht unbedingt vorhanden sein muss. Die Bestimmungen weichen hier je nach Bundesstaat voneinander ab. So lässt sich beispielsweise im Bundesstaat Florida ohne Nachweis eines Stammkapitals eine Corporation gruenden. Dies ist ein großer Unterschied zu einer Gründung in Deutschland. Die Corporation ist für die unterschiedlichsten Unternehmenszwecke geeignet. Im Gründungsdokument wird der hauptsächliche Tätigkeitsbereich des Unternehmens unter der Rubrik “purpose clause” eingetragen. Darüber hinaus ist eine weitere Meldepflicht gegenüber den amerikanischen Behörden vorgesehen. Nach der Gründung bekommt das Unternehmen eine “general purpose clause” ausgestellt, welche es erlaubt sämtliche Gewerbearten auszuüben, die in den USA keiner separaten Erlaubnis bedürfen.
Jede natürliche Person kann in den USA eine Corporation gründen. Dabei spielen die Nationalität und der Wohnsitz des Gründers keine Rolle. Wer eine Corporation gründen möchte, muss hierfür nicht selbst in die USA reisen. Allerdings benötigt man hierfür einen sogenannten U.S. Registered Agent. Es handelt sich dabei um eine Kontaktperson für staatliche Stellen. Der U.S. Registered Agent muss immer in dem Bundesstaat anwesend sein, in welchem die Corporation gegründet werden soll. Ohne einen solchen Agenten ist es nicht möglich, eine Corporation zu gruenden.
Was den Namen der Corporation angeht, kann der Gründer diesen frei wählen. Einzige Bedingung dabei ist, dass der Name bisher noch nicht vorhanden ist. Der gewählte Name kann nach der Gründung auch für Tochterunternehmen, Zweigstellen, Niederlassungen, Tochter – GmbH oder Co. KGs verwendet werden. Um kenntlich zu machen, um welche Unternehmensform es sich handelt, sollte an den Namen das Wort Corporation bzw. die Abkürzung “Inc” gesetzt werden. Wer eine Corporation gruenden möchte, benötigt zudem zwingend U.S. Gründungs – und Geschäftsadresse. Diese dient zugleich als Postadresse des Unternehmens in den USA.
Auch haftungsrechtlich gibt es Grüne, die für das Corporation gruenden sprechen. So besteht in den USA praktisch keine Gefahr, dass der Inhaber auch mit seinem persönlichen Vermögen haften muss. Bereits bei der Gründung der Corporation lässt sich in den Gründungsstatuten festlegen, dass eine Haftung des Eigentümers sowie des Direktors eines Unternehmens ausgeschlossen ist. Dies gilt allerdings nur, solange die Corporation ihrer Steuerpflicht in den USA uneingeschränkt nachkommt und nicht gegen geltende amerikanische Gesetze verstößt. Für Unternehmen, welche in den USA registriert sind, gelten die Regeln der US-Körperschaftssteuer. Der Mindestsatz beträgt für Firmen mit einem Umsatz bis zu 50000 USD 15 Prozent. Der Steuersatz steigt danach progressiv bis zu einem Satz von maximal 34 Prozent für einen Jahresumsatz ab 10 Millionen USD an. Hinsichtlich der Mehrwert- oder Gewerbesteuern gibt es je nach Bundesstaat unterschiedliche Regelungen. So kennt man diese Steuerarten in Florida beispielsweise nicht. Lediglich beim Verkauf von Produkten an Endverbraucher bezahlen diese eine sogenannte Sales-Tax, welche dann an Staat abgeführt werden muss.
Wer eine Corporation gruenden möchte, wendet sich hierzu am besten an eine entsprechende Gründungsagentur. Diese übernimmt sämtliche Formalitäten der Gründung und tritt den Behörden gegenüber auch als U.S. Registered Agent auf. Zudem kann die Agentur auch die Weiterleitung der Post übernehmen, welche an die Geschäftsadresse in den USA gesendet wird.